Das Eherecht in Österreich

Wenn Hochzeiten geplant werden, geht es meist um Tüll und Rosen, Ringe und Sekt – aber auch das Eherecht sollte ein wichtiger Punkt in der Planung sein.

Er ist auf die Knie gefallen, sie hat Ja gesagt. Er glaubt, jetzt sei sein Job fürs Erste erledigt, sie steckt schon mitten in der Hochzeitsplanung. Woran keiner der beiden denkt, das sind die rechtlichen Konsequenzen des Ja-Worts.

Die meisten Paare sehen die standesamtliche Trauung – vor allem, wenn danach noch eine kirchliche oder freie Trauung ansteht – eher als notwendiges Übel, um auch vor dem Gesetz ganz offiziell Frau und Mann zu sein. Dieser Gedanke ist nur allzu verständlich, bieten doch die meisten Standesämter einen eher unterkühlten Rahmen für diese hochemotionale Feier. Allerdings sollte man sich davon nicht täuschen lassen. Eine Heirat besteht nicht nur aus Gefühlen.

Ohne Eherecht geht es nicht

Die Eheschließung ist ein Vertrag zwischen zwei Menschen. Sie unterliegt deshalb einem bestimmten gesetzlichen Rahmen, dem Eherecht. Der Katholische Familienverband Wien bietet deshalb ein Seminar mit dem Titel „Wir trauen uns mit Recht“ und eine zugehörige Broschüre an. Damit sollen Paare bereits vor der Hochzeit mit diesem Rahmen vertraut gemacht werden. Viele hätten keine Ahnung, was sie da am Standesamt unterschreiben würden, betonen die beiden Referentinnen des Seminars, Michaela Harrer, diplomierte Familien- und Eheberaterin, und Barbara Petsch, Juristin. Sie wollen aus diesem Grund eine Ergänzung zum klassischen Ehevorbereitungskurs anbieten, weil dieser die rechtliche Seite oft weniger beleuchte. Doch es ist wichtig, sich im Eherecht auszukennen.

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Österreicher auf österreichischem Boden heiratet, dann gilt auch österreichisches Recht – egal ob der Ehepartner die gleiche Nationalität hat oder nicht.

Das sind die vier Eckpunkte des österreichischen Eherechts:

  • Gemeinsames Wohnen
  • Treue und Beistand
  • Respektvoller Umgang
  • Gemeinsame Lebensgestaltung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeit

Der letzte Punkt ist zentral. Darunter sind – trotz des schwammigen Titels – vor allem praktische Aspekte in der ehelichen Gemeinschaft zusammengefasst. Es geht zum Beispiel um die Regelung der Haushaltsführung, die Obsorgepflicht für die Kinder, das Pensionssplitting oder das Erbrecht. Auch was die Ehepartner jeweils zum Unterhalt beitragen, finanziell oder zum Beispiel durch die Haushaltsführung, ist darin geregelt.

Jedoch sind nicht alle Punkte für jedes Ehepaar gleich wichtig. So ist der Absatz zur Mitwirkung im Betrieb des Ehegatten bedeutungslos, wenn es keinen Betrieb gibt. Ähnliches gilt für das gemeinsame Wohnen: Wenn aus bestimmten Gründen keine gemeinsame Wohnung möglich ist, dann sind auch getrennte Wohnsitze zulässig.

Geld ist ein heikles Thema

Unter die gemeinsame Lebensgestaltung fällt auch das Vermögensrecht. Im österreichischen Eherecht gilt die Gütertrennung: Das bedeutet, was der Partner an Vermögen in die Ehe einbringt, das gehört ihm auch nach der Eheschließung. Die einzige Ausnahme bildet die Ehewohnung, also der Ort, an dem das Paar zum Zeitpunkt der Eheschließung und danach lebt. Diese gehört beiden, selbst wenn sie einer der Partner bereits zuvor besessen hat. Soll sie nicht in den gemeinsamen Besitz übergehen, dann ist eine Vorausverfügung notwendig, die die Ehewohnung oder andere Vermögenswerte dort heraushält. Das müssen die Partner schon vor der Eheschließung besprechen, auch wenn dieser Teil der Hochzeitsplanung nicht besonders romantisch scheint.

Barbara Petsch erklärt das Problem: „Geld ist was ganz Heikles, man redet nicht drüber, aber es ist wichtig.“

Die beiden Referentinnen im Seminar „Wir trauen uns mit Recht“ legen auf das Miteinander-Reden – auch über Geld – sehr viel Wert. Die Tatsache, dass die meisten Ehepaare das ungern tun, führe oft zu einem schwerwiegenden Konflikt, der vielleicht gar nicht hätte sein müssen.

Mediatorin Michaela Harrer verweist in diesem Zusammenhang auf Probleme mit einer Kreditbürgschaft: Es sei zwar romantisch, zu glauben, dass Liebe blindes Vertrauen bedeutet. Eine Bürgschaft für den Ehepartner zu übernehmen, wenn man dabei ein schlechtes Gefühl hat, aber fatal. Dann sollte man auch ‚Nein‘ sagen können. „Das darf auch in einer Liebesbeziehung kein Tabu sein“, erklärt Harrer und fügt hinzu: „Druck ist keine Liebe.“

Die Ehe von Anfang an stärken

Immer wieder weisen die Mediatorinnen auf die Wichtigkeit der Kommunikation hin. Probleme sollten von Anfang an klar angesprochen werden. Ehepaare müssten lernen miteinander zu kommunizieren, um Konflikte zu lösen. Das bedeute auch zu akzeptieren, dass Streit nichts Schlechtes ist, solange er auf Augenhöhe bleibt. Das sei nicht immer leicht, sagt Petsch, aber „Streitkultur ist Kommunikation und das ist ein Handwerk – das kann man lernen.“

Falls man als Paar oder Familie dabei an Grenzen stößt, sei es gut, bereits früh professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Harrer dazu:

„Manchmal drehen wir uns im Kreis wie eine Schallplatte mit Sprung. Gönnen Sie sich eine Paarberatung.“

Grundsätzlich gilt: Wer sich bereits vor der Hochzeit mit dem Eherecht und möglichen Konfliktpotenzialen auseinandersetzt, kann damit womöglich spätere Probleme umgehen. „Ich finde, wenn man gut vorbereitet in die Ehe kommt, kann man so vieles vermeiden und hat mehr Zeit für die schönen Dinge“, stellt Barbara Petsch abschließend fest.

Die Broschüre „Wir trauen uns mit Recht“ ist über den Katholischen Familienverband beziehbar. Interessierte Paare können auch persönlich Informationen zum Thema bei Seminaren einholen.

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