Wahlhebamme oder Kassenleistung?

Grundsätzlich steht jeder Frau in Österreich eine Hebamme zu, die sie während der Schwangerschaft, Geburt und dem Wochenbett, also die ersten Wochen nach der Geburt begleitet und ihr bei der Entbindung helfend zur Seite steht.

Diese Leistung ist im sogenannten Hebammengesetz verankert und somit auch eine Kassenleistung.Wenn man allerdings bedenkt, dass in Österreich nur eine Kassenhebamme auf rund 317 Geburten pro Jahr kommt, in Wien sogar auf 1.172 Geburten, wird sehr schnell klar, dass bei weitem nicht jede Frau auf Kassenleistung nachbetreut werden kann.

Denn eine Hebamme kann, auch wenn sie ausschließlich freiberuflich tätig ist, im Höchstfall nur etwa ca. 100 Frauen im Jahr nachbetreuen.

Zeit spielt wie immer eine große Rolle

Möchte man also sicherstellen, die Hebamme der Wahl auch wirklich zu erwischen, sollte man sich früh genug um dieses Thema kümmern. Um eine Hebamme mit Kassenvertrag zu erwischen, sollte sich die schwangere Frau spätestens bis zur 12. Schwangerschaftswoche anmelden.

Nun wird sich die eine oder andere Dame denken: Darum soll ich mich auch noch kümmern? Darüber muss ich auch noch nachdenken? Habe ich nicht schon genug zu tun?

Die Antwort auf all diese Fragen lautet immer gleich:

Ja. Leider ist das österreichische System so wie es ist – mit all den Vor- und Nachteilen. Wahlfreiheit und selbst aussuchen dürfen, heißt halt auch selbst aussuchen und kontaktieren.

Eine Hebamme kontaktieren

„Das kann ich später immer noch machen.“ höre ich auch ganz oft. Nach der Geburt ist aber meistens zu spät, denn dann muss man schnell mal 15 oder mehr Hebammen anrufen, um eine mit Kapazitäten zu finden, um die Betreuung zu übernehmen.

Dazu kann ich aus jahrelanger Erfahrung nur sagen, dass man die Suche nach einer Hebamme besser nicht auf die lange Bank schieben sollte.

Denn als Hebammen unser Einkommen zu sichern bedeutet, ein halbes Jahr zuvor schon genug Frauen einen Platz zu reservieren, um dann ausgelastet zu sein.

Soweit zur Mangelsituation – jetzt zu den Kosten

Eine Kassenhebamme rechnet alle Kassenleistungen direkt mit der Kasse der Patientin / Frau ab und übrig bleiben dann nur manchmal spezielle Sonderleistungen wie Lasertherapie, Akupunktur oder ähnliches – also Zusatzleistungen, die nur bei Bedarf und auf Wunsch erfolgen und nicht von der Krankenversicherung gedeckt werden.

Die Kosten für eine Wahlhebamme sind unterschiedlich, je nach Bundesland, Stadt oder Bezirk, ebenso wie die Kosten bei Wahlärzten. Wichtig ist zu wissen, dass jede Frau die Rechnung nachher bei der eigenen Versicherung einreichen sollte, um zumindest 80% vom Kassentarif wieder zurück erstattet zu bekommen. Auch das zusätzliche Einreichen bei einer möglichen Zusatzversicherung kann die danach noch offenen Kosten decken oder zumindest minimieren.

Wo krieg ich mehr fürs Geld?

Eine Kassenhebamme arbeitet sicher nicht schlechter oder besser. Natürlich kann jede Frau zuvor nachfragen, welche Leistungen die Hebamme anbietet und was zusätzlich verrechnet wird beziehungsweise wie lange ein Hausbesuch dauert. Die Krankenkasse kalkuliert in etwa 20 min. pro Besuch, was oft nicht der Realität entspricht.

Üblicherweise braucht man in etwa 30 min. bis eine Stunde pro Besuch. Natürlich dauert der 10. Besuch dann meist nicht mehr so lange wie der erste, weil die meisten Fragen schon geklärt sind, aber unter 25 Minuten habe ich ehrlich gesagt noch nie geschafft und meinen Kolleginnen geht es ebenso. Wahlhebammen bieten manchmal Zusatzleistungen an, oder nehmen sich etwas mehr Zeit, aber die Hebammenleistungen erhält man auf jeden Fall in beiden Fällen.

Es gilt also zu sagen, dass jede Frau die Entscheidung für sich selbst treffen kann und soll – ähnlich wie bei Ärzten.

Natürlich kann ich keiner Familie diese Entscheidung abnehmen, zumal sich nicht jede Familie eine Wahlhebamme leisten kann, aber ich hoffe etwas Info war dabei und einige Fragen konnten geklärt werden.

Ähnliche Artikel

Ein Artikel von

Portraitfoto Stephanie Miesbauer

Weitere Artikel des Autors lesen