Familienbonus, Absetzbeträge & Co.: So profitierst du als Elternteil beim Steuerausgleich
Alle Jahre wieder gibt es die Möglichkeit, eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt abzugeben und sich so Geld zurückzuholen. Aber welche Kosten können überhaupt abgesetzt werden? Wo macht man am besten sein Kreuz in der Erklärung? Und was ändert sich, wenn Kinder da sind? Kann man dann mehr Kosten absetzen?
Die Arbeitnehmerveranlagung bietet Familien in Österreich eine wertvolle Möglichkeit, finanzielle Entlastungen zu nutzen – besonders dann, wenn Kinder im Haushalt leben. Mit verschiedenen Absetzbeträgen wie dem Alleinverdiener‑ oder Alleinerzieherabsetzbetrag, dem Mehrkindzuschlag oder dem Familienbonus Plus stehen Eltern mehrere Instrumente zur Verfügung, um ihre Steuerlast spürbar zu senken.
Wichtig ist jedoch, diese Vorteile aktiv zu beantragen und die jeweiligen Voraussetzungen genau zu prüfen.
Jedes Jahr im Frühling kommt der Zeitpunkt, an dem viele Österreicherinnen und Österreicher ihren Steuerausgleich erstellen möchten. Viele fragen sich, welche Änderungen es beim Steuerausgleich gibt, wenn plötzlich ein Kind da ist?
Die Ausgaben steigen, aber kann man alle Kosten rund ums Kind überhaupt absetzen und welche Vergünstigungen gibt es noch?
Ist man überhaupt verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben?
Nein, außer:
- Es bestehen zwei oder mehrere Dienstverhältnisse oder zusätzliche Einkünfte.
- Es wurden falsche Pendlerpauschalformulare oder Absetzbeträge schon im Laufe des Jahres beim Arbeitgeber geltend gemacht und gehören im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung korrigiert.
- Ansonsten beträgt die Frist 5 Jahre. Die Erklärung für 2026 kann man bis Ende 2031 abgeben.
- Es besteht auch die Möglichkeit einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt. Diese erfolgt in der zweiten Jahreshälfte jeweils für das vorangegangene Jahr durch das Finanzamt (2026 für 2025). Es werden nur die automatisch gemeldeten Ausgaben berücksichtigt (Spenden, Kirchenbeitrag etc.).
Absetzbeträge
Sobald man Kinder hat, kann hier diesbezüglich auch mehr geltend gemacht werden. Es gibt verschiedene Absetzbeträge, die durch ein Kreuz in der Erklärung geltend gemacht werden können. Ein Absetzbetrag vermindert direkt die Einkommensteuer.
Steuerwissen für Familien – Was ist ein Absetzbetrag?
Absetzbeträge stehen unter bestimmten Voraussetzungen mit Kind zu. Um diese Vergünstigungen zu bekommen, müssen diese Absetzbeträge in der Steuererklärung selbst beantragt werden!
Es ist auch eine Beantragung beim Dienstgeber möglich. Dies empfiehlt sich aber nur, wenn man ein konstantes Dienstverhältnis hat und damit rechnet, dass das gesamte Jahr der Verdienst gleichbleibend ist.
Folgende Absetzbeträge können beantragt werden:
#1. Alleinverdienerabsetzbetrag
Man lebt mit seinem Partner mind. 6 Monate im gemeinsamen Haushalt und einer der Partner hat Einkünfte unter EUR 7411,00 im Jahr 2026. (Diese Obergrenze wird jährlich valorisiert.) Dann kann der andere Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen.
Wichtig! Zu dieser Grenze zählen z.B. NICHT Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, das Wochengeld aber schon!
Relevant ist hier immer die Kennzahl 245 im jährlichen Lohnzettel auch abrufbar im Finanzonline unter Abfragen / Datenübermittlungen. Weitere Voraussetzung ist, dass für das Kind für mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde.
#2. Alleinerzieherabsetzbetrag
Hier gilt: Es darf für mehr als 6 Monate im Jahr kein gemeinsamer Haushalt mit dem Partner vorgelegen haben und der Bezug der Familienbeihilfe für mehr als 6 Monate muss gegeben sein.
Bei einem Kind bekommt man einen Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag von EUR 612,00, bei zwei Kindern insgesamt EUR 828,00, bei drei Kindern insgesamt EUR 1101,00. Bei jedem weiteren Kind erhöht er sich um EUR 273,00.
#3. Mehrkindzuschlag
Voraussetzungen für den Mehrkindzuschlag sind mind. 3 Kinder! Das Familieneinkommen darf im Vorjahr EUR 55.000,00 nicht überschritten haben.
Der Mehrkindzuschlag muss durch ein Kreuz in der Steuererklärung selbst beantragt werden, höchstens 5 Jahre zurück! Ab dem 3. Kind werden EUR 24,40 pro Monat pro Kind direkt auf das Bankkonto ausbezahlt.
Einige Vergünstigungen können nur in einem eigenen Formular, dem Formular L1k, das für jedes Kind einzeln ausgefüllt werden muss, beantragt werden.
FamilienBONUS Plus
Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag, der direkt die Einkommensteuer mindert. Er reduziert die Einkommensteuer höchstens auf Null.
Die Geltendmachung des Familienbonus PLUS erfolgt entweder über den Dienstgeber mit dem Formular E30 oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung in der L1 k (=Beilage fürs Kind).
Auch wenn der Familienbonus schon über den Arbeitgeber berücksichtigt wurde, so ist er trotzdem nochmals in der Arbeitnehmerveranlagung anzukreuzen. Aber nur, wenn auch eine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben wird.
Steuerwissen für Familien – Familienbonus PLUS
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Höhe des Familienbonus pro Kind
Im Jahr 2026 beträgt er ca. 2000,- pro Kind und Jahr für Kinder unter 18 und wird jährlich valorisiert.
Voraussetzung ist, dass Familienbeihilfe bezogen wird! Geltend machen kann den Familienbonus der Familienbeihilfenbezieher, der Partner des Familienbeihilfenbeziehers oder auch der Unterhaltszahler.
Der Familienbonus kann entweder nur von einem Partner geltend gemacht werden oder von beiden Partnern je zur Hälfte.
Ergeben sich während des Jahres Änderungen der Verhältnisse (zb. Trennung der Eltern, Heirat der Eltern, Änderung der Unterhaltszahlungen), dann ist das zusätzliche Formular L 1k bF auszufüllen, um hier eine monatliche Berücksichtigung des Familienbonus zu beantragen.
Bei getrennt lebenden Partnern kann der Familienbonus sowohl geteilt werden oder auch nicht. Das ist Vereinbarungssache, die ich am besten schriftlich festhalten würde.
Geringverdienende Alleinerzieher oder Alleinverdiener, die Einkommensteuer unter EUR 700,00 bezahlen, steht ein Kindermehrbetrag bis zu EUR 700,- anstelle des FamilienbonusPLUS zu.
Achtung! Es muss zumindest an 30 Tagen im Jahr steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden oder im gesamten Jahr nur Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld oder Pflegekarenzgeld.
Dieser Betrag kann nur geltend gemacht werden von Alleinverdienern, Alleinerziehern oder wenn beide Partner Geringverdiener sind.
Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen
In Österreich kannst du Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen, wenn dein Kind noch keine 10 Jahre alt ist, die Betreuung durch eine qualifizierte Einrichtung oder pädagogisch geschultes Personal erfolgt und du die Kosten im Formular L1k in der Arbeitnehmerveranlagung angibst. Nicht darunter fällt Schulgeld einer Privatschule.
Grundsätzlich jedoch werden Kinderbetreuungskosten mit dem Familienbonus Plus abgegolten!
Fazit
Gerade der Familienbonus Plus stellt eine erhebliche Entlastung dar und kann – richtig genutzt – mehrere tausend Euro pro Jahr ausmachen. Gleichzeitig zeigt sich: Viele Vergünstigungen greifen nur, wenn sie bewusst in der Erklärung angekreuzt oder über zusätzliche Formulare wie das L1k geltend gemacht werden.
Wer sich rechtzeitig informiert und die relevanten Unterlagen sorgfältig ausfüllt, kann daher jedes Jahr bares Geld zurückholen. Für Familien lohnt sich der Blick auf die Arbeitnehmerveranlagung also ganz besonders – denn sie bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern schafft auch mehr finanziellen Spielraum im Alltag.
