Kirchlich heiraten: Fragen und Antworten

Was braucht es alles fürs kirchliche Heiraten? Welche Unterlagen und Formulare müssen besorgt und welche Termine eingehalten werden?

Der Heiratsantrag wurde gemacht und die Antwort war „Ja“. Dann steht der Hochzeit nichts mehr im Weg, außer jede Menge Vorbereitung, Organisation und Arbeit. Denn eine Hochzeit plant sich nicht von alleine. Viele Paare möchten gerne kirchlich heiraten, vor Gott und der Welt das unbedingte JA zueinander aussprechen. Was braucht es alles fürs katholische Heiraten? Welche Unterlagen, Formulare werden gebraucht und welche Termine müssen eingehalten werden? Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Wo melde ich mich an?

Das ist eine der ersten Fragen, die sich stellt, wenn man kirchlich heiraten will. Die Anmeldung erfolgt in der Wohnpfarre von Braut und/oder Bräutigam.

Wie finde ich meine Pfarre?

Da bis zur Trauung viele Dinge geklärt werden müssen, Gespräche mit dem Priester und ein Eheseminar absolviert werden müssen, ist es sinnvoll, sich bereits früh – sechs bis zwölf Monate vor dem Hochzeitstermin – auch für die Trauung anzumelden. Auf jeden Fall vor der Reservierung von Gasthaus, Musik und Co. Sonst kann es passieren, dass ihre Wunschkirche, ihr Wunschpriester oder Diakon am gewünschten Termin keine Zeit hat. Das ist unnötiger Stress, den man sich ersparen kann.

Tipp: Besser zu früh als zu spät anmelden.

Was braucht es für die Hochzeitsanmeldung?

Braut und Bräutigam brauchen:

  • Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Meldenachweis
  • Taufschein
  • Falls sie schon standesamtlich verheiratet sind, die Heiratsurkunde oder einen Nachweis der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung

 

War einer der beiden Partner bereits standesamtlich verheiratet, dann braucht es die staatliche Heiratsurkunde und ein Dokument über die Scheidung.
Bei einer kirchlichen Vorehe braucht es den Trauungsschein, den Nachweis über die kirchliche Ungültigkeitserklärung oder die Sterbeurkunde des Ehepartners.
Die letzten Daten, die gefordert werden, sind Name und Adresse der Trauzeugen. Mit diesen Unterlagen steht der Anmeldung zur kirchlichen Hochzeit nichts im Weg.

Ohne Eheseminar geht’s nicht

Während den Hochzeitsvorbereitungen verliert man wegen all der Termine und Entscheidungen das Eigentliche der Ehe leicht aus den Augen: die gemeinsame Partnerschaft und Beziehung. Das Eheseminar will abseits von Alltag- und Hochzeitsvorbereitung eine Begleitung auf die christliche Ehe sein. Es ist Gelegenheit, das Beziehungsthema bewusst anzusehen und Neues am Partner zu entdecken.

Tipp: Das Eheseminar am besten sechs bis sieben Monate vor dem Hochzeitstermin besuchen.

Das Trauungsprotokoll

Frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin wird ein Trauungsprotokoll zusammen mit Pfarrer oder Diakon angelegt. Im Protokoll werden die Personalien der Eheleute festgehalten, Braut und Bräutigam werden befragt, ob es Ehehindernisse gibt, ob sie dem katholischen Verständnis von Ehe zustimmen: dazu gehören die Unauflöslichkeit der Ehe, die Treue gegenüber dem/der Partner/in, die grundsätzliche Offenheit für Kinder, die Freiwilligkeit der Eheschließung und die Ehe als Sakrament. Das Trauungsprotokoll wird von den Brautleuten unterschrieben, die damit ihren Willen zur christlichen Ehe dokumentieren.

Wo kann ich kirchlich heiraten?

Im Prinzip darf man nur in einer Kirche heiraten. In der Erzdiözese Wien wird zurzeit keine Erlaubnis für eine Trauung an einem anderen Ort als einer Kirche gegeben.

Wer darf Trauzeuge sein?

Bei einer katholischen Heirat sind zwei Trauzeugen erforderlich. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift die Eheschließung. Die Trauzeugen müssen mindestens 18 Jahre alt und in der Lage sein, das Geschehen sprachlich und geistig zu erfassen. Die Konfession oder Religionszugehörigkeit ist belanglos. Trauzeugen müssen nicht Mitglieder der römisch-katholischen Kirche sein.

Was, wenn ein Partner nicht katholisch ist?

Ja, ich kann auch dann kirchlich heiraten, wenn einer der Ehepartner nicht katholisch ist. Wichtig dabei: Die Vorlaufzeit verlängert sich, da zusätzliche formale Schritte notwendig sind. Details zu den verschiedenen Hochzeitskonstellationen.

Wann ist eine katholische Heirat nicht möglich?

Man kann nicht nach dem katholischen Ritus heiraten, wenn beide Partner aus der Kirche ausgetreten sind. Zumindest ein Partner muss der katholischen Kirche angehören. Geht es bei einer Hochzeit nur um den festlichen Rahmen, so bieten auch viele Standesämter feierliche Möglichkeiten. Informationen dazu finden sich bei den Standesämtern.

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