Kindergarten-Anmeldung in Wien & NÖ

Möchte man sein Kind für den Kindergarten anmelden, gilt es einiges zu beachten und Fristen einzuhalten. Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Wo melde ich mein Kind in den Kindergarten an?

Für die Anmeldung in einem öffentlichen Kindergarten ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig, für einen privaten die Einrichtung selbst.

Kindergarten-Anmeldung in Wien

In Wien erfolgt die Anmeldung für einen städtischen Kindergarten beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat. Die Anmeldung für diese Einrichtungen kann online, per E-Mail, Post, Fax oder persönlich bei einer Servicestelle der MA10 erfolgen. Zwei präferierte Kindergärten können bei der Anmeldung angegeben werden.

Möchte man sich bei einer privaten Kindergarteneinrichtung anmelden, so wendet man sich direkt an den jeweiligen Kindergarten an seine Trägerorganisation.

Kindergarten-Anmeldung in Niederösterreich

In Niederösterreich muss die Aufnahme in einen Landeskindergarten bei der Wohnort-Gemeinde beantragt werden. Es stehen in Niederösterreich auch private Kindergärten zur Auswahl, bei denen die direkte Kontaktaufnahme erforderlich ist.

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Welche Voraussetzungen muss ich bei der Kindergarten-Anmeldung beachten?

Voraussetzungen in Wien

In einem städtischen Kindergarten darf das anzumeldende Kind noch nicht das Schulalter erreicht haben. Des Weiteren muss das Kind sowie ein Elternteil bzw. Obsorgeberechtigter den Hauptwohnsitz in Wien haben.

Für die Anmeldung in einen privaten Kindergarten ist eine Kundennummer bei den Servicestellen der Wiener Kindergärten zu beantragen, diese wird bei der Anmeldung in den städtischen Kindergärten automatisch erstellt.

Voraussetzungen in Niederösterreich

Für die Aufnahme in einen niederösterreichischen Landeskindergarten muss das Kind und mindestens ein Elternteil in der Gemeinde hauptgemeldet sein, wo das Kind einen Kindergartenplatz bekommen soll. Der Besuch eines Kindergartens in einer anderen Gemeinde ist möglich, wenn dort ein Platz verfügbar ist, kann jedoch zusätzliche Kosten bedeuten.

Welche Dokumente brauche ich für die Kindergarten-Anmeldung?

Was für die Anmeldung mitzubringen ist, erfrage am besten direkt beim Kindergarten.

Dokumente für Anmeldung in städtischen Kindergärten in Wien

Zur Anmeldung werden die Sozialversicherungsnummer des Kindes und ein Nachweis über die Berufstätigkeit oder Ausbildung der Elternteile benötigt.

Dokumente für Anmeldung in niederösterreichischen Landeskindergärten

Auf einem Datenblatt machen Eltern bei der Anmeldung die erforderlichen Angaben zum Kindergartenbesuch und ihrer Person.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Anmeldezeit in Wien

Die Hauptanmeldezeit in Wien ist immer im November und Dezember. Wann man sich innerhalb dieser Monate anmeldet, ist für die Platzvergabe nicht ausschlaggebend. Bis spätestens Ende März wird bekanntgegeben, ob bzw. wo das Kind einen Betreuungsplatz bekommt. Wer kurzfristig einen Platz benötigt, kann sich jederzeit an die Servicestellen der MA10 wenden, allerdings sind die freien Plätze begrenzt.

Fristen bezüglich privater Einrichtungen sind direkt beim Kindergarten zu erfragen.

Anmeldezeit in Niederösterreich

In Niederösterreich muss der Antrag für einen Kindergartenplatz bis spätestens Ende Februar vor Beginn des neuen Kindergartenjahres (im September) gestellt werden. Während dem Kindergartenjahr ist die Aufnahme nur mit Einverständnis der Kindergartenleitung und der Gemeinde möglich.

Vorrang und Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in der Heimatgemeinde haben Kinder im letzten Jahr vor Schulbeginn.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Seit 2009 ist der halbtägige Besuch des Kindergartens im Jahr vor Schuleintritt in ganz Österreich verpflichtend und kostenlos. Ausgenommen sind Kinder, die bereits vorzeitig in die Schule gehen, die zuhause bzw. von einer Tagesmutter betreut werden oder denen aus verschiedenen Gründen (Erkrankung, schwere Behinderung, entlegener Wohnort etc.) ein Kindergartenbesuch nicht zumutbar scheint.

Kosten in Wien

In Wien ist der Besuch städtischer sowie privater Kindergärten beitragsfrei, sofern das Kind und mindestens ein Elternteil oder Obsorgeberechtigter seinen Hauptwohnsitz in Wien hat. Der Essensbeitrag in städtischen Kindergärten beträgt 63,27 Euro monatlich und ist gesondert zu bezahlen. Beim Amt für Jugend und Familie kann ein Zuschuss beziehungsweise eine Befreiung von der Essensgebühr beantragt werden.

Befindet sich der Hauptwohnsitz außerhalb Wiens, fallen Kosten für die Betreuung an. Diese hängen vom Ausmaß der Betreuung ab (halbtags, ganztags, Teilzeit). Zusatzleistungen wie spezielle Öffnungszeiten oder besondere pädagogische Angebote werden extra verrechnet.

Kosten in Niederösterreich

In Niederösterreich ist die Betreuung zwischen 7 und 13 Uhr kostenfrei, der Kindergartenbesuch am Nachmittag ist kostenpflichtig. Der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung darf monatlich maximal 80 Euro betragen und richtet sich je nach beanspruchtem Stundenausmaß. Bei niedrigem Familieneinkommen kann ein Zuschuss beim Land Niederösterreich beantragt werden.

Besucht ein Kind allerdings einen Kindergarten außerhalb seiner Wohngemeinde, ist ein Beitrag für die Betreuung zu leisten. Außerdem zahlen alle Eltern Beiträge für Spielmaterial und Mittagessen.

Die Kosten für den Kindergarten können steuerlich abgesetzt werden.

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